Es ist Mittag, die Sonne steht hoch, und jemand sitzt mit dem Handy auf einer Bank im Park und sucht nach einer Therapeutin. Deine Seite lädt. Zarte graue Schrift auf hellem Sand, viel Weißraum, sehr ruhig, sehr schön. In der prallen Sonne ist davon fast nichts zu erkennen. Die Person kneift die Augen zusammen, wischt einmal nach oben, dann weg.

Sie war interessiert. Gelesen hat sie trotzdem nichts.

Das ist keine Randgeschichte. So geht es mehr Menschen, als jemals in dein Kontaktformular schreiben werden, und genau hier fängt Barrierefreiheit an. Lange bevor es um Paragrafen geht.

Das Wichtigste in Kürze: Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass auch Menschen mit eingeschränktem Sehen, Hören oder eingeschränkter Beweglichkeit sie nutzen können, über guten Kontrast, Alt-Texte für Bilder, vollständige Tastaturbedienung und eine klare Struktur. Gesetzlich verpflichtend ist das seit dem 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), vor allem für Online-Shops und Buchungssysteme mit Bezahlfunktion. Die meisten Solo-Coaches und -Therapeut:innen fallen als Kleinstunternehmen unter eine Ausnahme. Der bessere Grund, es trotzdem zu tun, ist ohnehin ein anderer.

Was „barrierefrei“ bei einer Website wirklich heißt

Bei „barrierefrei“ denken viele an Rollstuhlrampen und an blinde Menschen mit Screenreader. Das gehört dazu. Aber es ist der kleinere Teil.

Die meisten Barrieren im Netz treffen Menschen, die sich selbst gar nicht „behindert“ nennen würden. Deine Klientin mit der Lesebrille, die die dünne Schrift nicht entziffert. Der Mann mit der frisch operierten Hand, der die Maus nicht ruhig führen kann und per Tastatur navigiert. Die Frau im Zug, die den Ton nicht anmachen kann und dein Video ohne Untertitel nicht versteht. Du selbst, abends, müde, wenn du mit halber Aufmerksamkeit auf einen winzigen Button zielst.

Barrierefreiheit heißt: Die Seite funktioniert auch dann, wenn nicht alles optimal ist. Bei schlechtem Licht, mit zittriger Hand, mit schwächeren Augen, ohne Ton. Das ist keine Sonderausstattung für wenige. Es ist einfach eine Seite, die mehr Menschen durchlässt.

Musst du das? Was das BFSG 2026 wirklich von dir verlangt

Jetzt der Teil, um den sich gerade die meisten Sorgen drehen und bei dem am meisten Angst verkauft wird. Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Du hast vielleicht Werbung gesehen, die mit Bußgeldern bis 100.000 Euro hantiert. Atme kurz durch.

Das Gesetz zielt auf den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Ticketsysteme, Online-Banking, alles, wo Verbraucher:innen direkt auf der Seite einen Vertrag abschließen oder bezahlen. Wenn deine Website eine digitale Visitenkarte ist, die dich vorstellt, dein Angebot erklärt und zum Kontakt einlädt, dann verkauft sie nichts an Ort und Stelle und fällt damit erst einmal nicht darunter.

Dazu kommt die entscheidende Ausnahme: Kleinstunternehmen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Das trifft auf die allermeisten Solo-Coaches, Therapeutinnen und Heilpraktikerinnen zu. Wichtig ist die Feinheit: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen. Sobald du Produkte verkaufst, etwa physische Waren oder in mancher Auslegung auch E-Books, kann die Sache anders liegen.

Ehrlich gesagt: Wenn du als einzelne Coachin eine Seite hast, auf der man dich kennenlernt und dann ein Erstgespräch anfragt, bist du vom Gesetz höchstwahrscheinlich nicht betroffen. Betreibst du dagegen einen Online-Kurs mit Warenkorb, ein Buchungstool mit integrierter Zahlung oder einen Shop, dann schau genauer hin. Ich bin keine Juristin, und dein Fall gehört im Zweifel einem Anwalt oder einer Anwältin vorgelegt, nicht einer Blog-Faustregel.

Der eigentliche Grund, der nichts mit dem Gesetz zu tun hat

Angenommen, du gehörst zu den Ausgenommenen. Dann verschiebt sich die spannende Frage. Sie lautet nicht mehr „Muss ich?“, sondern „Will ich Menschen aussperren, nur weil ich rechtlich dürfte?“

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, etwa jeder zehnte. Über 18 Millionen Menschen sind 60 Jahre und älter, und ihr Sehvermögen ist statistisch nicht mehr das der Zwanzigjährigen. Das sind keine Randgruppen. Für viele Coaches und Therapeutinnen sind ältere, lebenserfahrene Menschen sogar die Kernklientel.

Eine Seite, die man schlecht lesen und schwer bedienen kann, sortiert diese Menschen leise aus. Kein Knick in der Statistik, keine Beschwerde. Nur ein bisschen weniger von den Anfragen, die eigentlich zu dir gepasst hätten.

Dazu kommt ein sehr handfester Nebeneffekt. Fast alles, was eine Seite barrierefrei macht, macht sie auch für Suchmaschinen und KI-Systeme besser lesbar: saubere Überschriften, sprechende Alt-Texte, klare Linktexte, guter Kontrast. Google versteht so eine Seite leichter, und die KI, die deine Klientin nach einer Empfehlung fragt, ebenso. Barrierefreiheit und Sichtbarkeit bei Google und ChatGPT ziehen erstaunlich oft am selben Strang.

Für mich gehört das ohnehin zusammen. Ganzheitliches, empathisches Webdesign kümmert sich um den Menschen davor. Um alle Menschen davor. Barrierefreiheit ist Fürsorge, die man im Code sehen kann.

Die vier Barrieren, die du diese Woche abbauen kannst

Du musst deine Seite nicht neu bauen. Die vier häufigsten Barrieren lassen sich meist in wenigen Stunden entschärfen.

1. Zu wenig Kontrast. Das ist mit Abstand der häufigste Fehler; laut der großen WebAIM-Auswertung haben rund 83 Prozent aller Websites Kontrastprobleme. Und ausgerechnet unsere Branche ist besonders betroffen. Das zarte Greige auf Cremeweiß, die hauchdünne helle Schrift über einem hellen Foto: edel im Studio, unlesbar in der Sonne. Die Regel lautet 4,5:1 für normalen Text. Klingt technisch, ist mit dem kostenlosen WebAIM Contrast Checker in fünf Minuten geprüft. Meist reicht es, die Schrift eine Spur dunkler zu stellen. Deine Ästhetik überlebt das, versprochen.

2. Bilder ohne Alt-Text. Jedes inhaltlich wichtige Bild braucht eine kurze Beschreibung, die sagt, was darauf zu sehen ist und warum es da steht. Screenreader lesen sie vor, Suchmaschinen werten sie mit. Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alt-Text, damit sie übersprungen werden.

3. Nichts geht ohne Maus. Manche Menschen bedienen Websites ausschließlich mit der Tastatur. Drück auf deiner Seite einmal wiederholt die Tab-Taste. Springt der Fokus sichtbar von Element zu Element? Erreichst du jeden Link, jeden Button, jedes Formularfeld? Bleibt der Fokus nirgends hängen? Ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen ist hier das A und O.

4. Struktur und Sprache. Echte Überschriften statt nur fett gemachter Zeilen, eine logische Reihenfolge von H1 über H2 zu H3, und Linktexte, die auch für sich allein Sinn ergeben. „Hier klicken“ sagt einem Screenreader nichts. „Preise für eine Coaching-Website ansehen“ schon.

Wie du in 30 Minuten prüfst, wo du stehst

Bevor du irgendetwas änderst, verschaff dir einen ehrlichen Überblick. Das geht schneller, als du denkst.

Öffne deine Startseite und lass ein kostenloses Prüftool darüberlaufen, etwa das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder den Lighthouse-Bericht, der in Chrome schon eingebaut ist. Beide zeigen dir Kontrastfehler, fehlende Alt-Texte und Strukturprobleme im Klartext. Dann der Handtest: Navigiere einmal nur mit der Tab-Taste durch die Seite. Zoome im Browser auf 200 Prozent und schau, ob alles lesbar und bedienbar bleibt. Und lies deine wichtigste Seite einmal langsam laut vor, als würdest du ihr zum ersten Mal begegnen.

Danach hast du eine Liste. Wahrscheinlich kürzer, als du befürchtet hast. Und du weißt, wo du anfängst. Wie eine gute Seite insgesamt aufgebaut ist, findest du im großen Leitfaden für Coaches.

Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Muss meine Coaching-Website gesetzlich barrierefrei sein?

Bist du Solo-Coachin oder -Therapeutin mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Umsatz, und stellt deine Seite dich nur vor und lädt zum Kontakt ein, dann greift höchstwahrscheinlich die Kleinstunternehmer-Ausnahme des BFSG. Du bist dann nicht verpflichtet. Sobald du auf der Seite direkt verkaufst, etwa über einen Shop, einen Online-Kurs mit Bezahlung oder eine Buchung mit Zahlung, kann das anders aussehen. Im Zweifel klärst du das mit einem Anwalt oder einer Anwältin für deinen konkreten Fall.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Bei einer bestehenden, sauber gebauten Seite sind die vier häufigsten Baustellen (Kontrast, Alt-Texte, Tastaturbedienung, Struktur) oft in wenigen Stunden erledigt und kosten wenig bis nichts, wenn du sie selbst angehst. Aufwendiger wird es bei komplexen Seiten mit vielen Funktionen oder wenn die Grundstruktur nicht stimmt. Eine Orientierung zu Website-Kosten allgemein gibt dir mein Beitrag zu den Kosten einer Coaching-Website.

Reicht nicht so ein Barrierefreiheits-Button, den man einbaut?

Diese Overlay-Werkzeuge, die per Klick Schrift vergrößern oder Kontraste umschalten, versprechen viel und halten wenig. Fachleute für Barrierefreiheit und Betroffenenverbände raten überwiegend davon ab, weil sie echte Probleme oft überdecken statt sie zu lösen und mit Screenreadern sogar stören können. Nachhaltiger ist es, die Seite selbst sauber zu bauen, statt eine Schicht darüberzulegen.

Verliere ich meinen ruhigen, ästhetischen Stil, wenn die Seite barrierefrei wird?

Nein. Barrierefreiheit schreibt dir keine Farben und keinen Stil vor, nur ein paar Mindestwerte, vor allem beim Kontrast. Deine Seite darf weiter reduziert, zart und elegant sein. Sie muss nur lesbar bleiben, auch für Augen, die nicht mehr zwanzig sind. Meist ist der Unterschied eine Nuance dunklere Schrift, die im Gesamtbild kaum auffällt.

Ab wann gilt das BFSG, und drohen wirklich Bußgelder?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Bußgelder und behördliche Anordnungen sind vorgesehen, richten sich aber an die tatsächlich verpflichteten Anbieter, also vor allem Shops und Buchungsplattformen. Für ausgenommene Kleinstunternehmen mit reiner Informationsseite ist das Bußgeld-Szenario, mit dem oft geworben wird, in aller Regel nicht einschlägig.

Ist Barrierefreiheit gut für SEO?

Ja, ziemlich direkt sogar. Alt-Texte, eine saubere Überschriften-Hierarchie, sprechende Linktexte und guter Kontrast helfen Menschen und Suchmaschinen gleichermaßen. Dieselben Signale machen deine Seite auch für KI-Systeme wie ChatGPT besser lesbar, die zunehmend mitentscheiden, wer überhaupt noch empfohlen wird.

Quellen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Bundesregierung, Fragen und Antworten zum BFSG: bundesregierung.de
WebAIM, Analyse zu Kontrast im Web (WebAIM Million): webaim.org
Aktion Mensch, Barrierefreie Website: aktion-mensch.de
Statistisches Bundesamt, Zahlen zu Menschen mit Schwerbehinderung: destatis.de

Barrierefreiheit ist kein Häkchen, das man einmal setzt. Sie ist eine Haltung, die sich in tausend kleinen Entscheidungen zeigt und die zufällig auch noch gut fürs Geschäft ist. Wenn du magst, schauen wir gemeinsam auf deine Seite und finden heraus, wo die stillen Türen zugefallen sind. Ganz ohne Paragrafen-Angst.

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